Interessierte Gäste wenden sich für die Beantragung der Zweitmitgliedschaft bitte direkt an den Gesamtverein (info@svhamberge.de) sowie die Tennisabteilung (info@tennis-hamberge.de). Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen zum Anmeldeprozess und zur Beitragszahlung.
Für Tennisspieler/-innen, die bereits in einem anderen Tennisverein Mitglied sind, besteht die Möglichkeit, eine sogenannte „Zweitmitgliedschaft“ zu erlangen. Eine Zweitmitgliedschaft ist nur für Vollmitglieder eines anderen Tennisvereins oder für Vollmitglieder einer Tennisabteilung eines anderen Sportvereins möglich. Diese Mitgliedschaft ist in geeigneter Form nachzuweisen.
Für Zweitmitglieder gelten dieselben Regeln wie für ordentliche Mitglieder der Tennisabteilung des SV Hamberge von 1971 e.V.. Die Zweitmitgliedschaft ist auf ein Jahr beschränkt und verlängert sich nicht automatisch. Eine Kündigung der Zweitmitgliedschaft ist nicht erforderlich. Der Beitrag für eine Zweitmitgliedschaft liegt bei 130€ pro Jahr und ist im Voraus zu entrichten.
